Kurzzeit- / Verhinderungspflege
Es gibt in unserer Einrichtung die Möglichkeit der Kurzeit- / Verhinderungspflege. Die Pflegekassen bezuschussen für maximal 8 Wochen im Jahr bzw. bis zu einem Betrag von 1.774,-- € jährlich den Aufenthalt für die Kurzzeitpflege zu den tatsächlichen Pflegekosten. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten muss der Pflegende selbst tragen.
Die Pflege von hilfsbedürftigen Angehörigen in der Familie ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Wenn Sie selbst einmal Urlaub machen möchten oder sich von den Strapazen der häuslichen Pflege erholen möchten, können Sie Ihre Angehörigen im Seniorenzentrum St. Georg unterbringen.
Bei uns werden Ihre Angehörigen während Ihrer Erholungspause rund um die Uhr betreut.
Bitte schicken Sie uns Ihre Anfrage. Wir informieren Sie dann über freie Termine und die Kosten der Kurzzeitpflege